Schalengleiter geeignet als Kunststoffgleiter für Stühle und Stahlrohrgestelle.
Ausführung links.
Dieser Möbelgleiter ist in der Farbe schwarz ab Lager erhältlich.
Das Material PE-HD gewährleistet eine sehr hohe Schlagfestigkeit und geringe Geräuschentwicklung.
Für abriebempfindliche Fußböden empfehlen wir die Ausführung für Filzeinlage Art.Nr. ---. click here
Dieser Möbelgleiter wird vor allem für den Schülerstuhl in Kufen Bauweise eingesetzt. Die Befestigung erfolgt ohne Schrauben. 3 Zapfen gehen eine kraftschlüssige Verbindung mit dem Stahlrohrgestell ein.
Hinweise für den Einsatz bei Schulmöbel können Sie auch unter Anleitung und Hilfe - Teilefinder Schulmöbel - auf der Homepage links von Dekaform nachlesen.
Ausführung:
- Grösse: für Rohr 35x15mm.
- Material: PE-HD („HD“ steht für „high density“)
- Chemische Beständigkeit: Hohe Beständigkeit gegen Säuren, Laugen (Wischwasser) und viele Chemikalien.
- Gutes Gleitverhalten, geringer Verschleiß.
- Oberfläche: Sandstrahloptik
- Radius der Anschraubfläche: 15 mm
- Für Biegeradius: 80 mm
- Befestigung: mittels 3 Zapfen
Geeignet für:
Schulmöbel
- Ideal für Kufen-Form Schulstuhl, baugleiche Stühle von Ass, Bock, Conen, Marlower Möbel und VS.*
- Stahlrohr-Stuhl mit Biegeradius 80 mm.
- Möbelgleiter ohne Schrauben.
- Beispiele für die Verwendbarkeit siehe Produktberater.
Allgemein:
- Als Schalengleiter für Stühle.
- Gleitelement für Stahlrohrmöbel und Gestelle.
- Universell für Stahlrohrgestelle mit Flach-Ovalrohr 35 x 15 mm.
- Schutzelement für Rohre.
- Bodengleiter für Stühle, Tische.
Falls Sie andere Kunststoffteile für Schulmöbel oder Objektmöbel brauchen, dann senden Sie uns bitte Ihre Anfrage.
Montagehinweis:
Der Lochdurchmesser muß der Rohrwandstärke der Stahlrohre angepasst werden. Ca. 7,6 bis 7,7 mm.
Zum Aufschlagen auf das Stahlrohr einen Kunststoff- oder Holzhammer verwenden.
Alternative Gleiter:
- Schalengleiter mit Filzgleitfläche
- Schalengleiter mit Radius 10mm für gebogene Rohre, Art.Nr. 100-R+L Hier klicken
Farbabweichungen sind möglich.
*Alle genannten Markennamen sind Eigentum der jeweiligen Markeninhaber.